
Datenschützer: Hausarztzentrierte Versorgung sofort stoppen Das bisherige Verfahren der hausarztzentrierten Versorgung ist nach Ansicht von Datenschützern rechtswidrig. Sie fordern Hausärzte und Patienten zur Nichtteilnahme auf und fordern vom Gesetzgeber die Neuregelung des Schutzes von Sozialdaten. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) wendet sich mit einem dringenden Appell an Gesetzgeber, Krankenkassen und Hausärzte, alle Maßnahmen zur weiteren Umsetzung der hausarztzentrierten Versorgung HzV (Hausarzttarife) sofort einzustellen. Hausärzten und Patienten empfehlen die Datenschützer, entsprechende Versorgungsangebote nicht in Anspruch zu nehmen.
Bisheriges Verfahren sei verfassungswidrig
Das praktizierte Verfahren sei verfassungswidrig und verletze die grundrechtlich gesicherte informationelle und medizinische Selbstbestimmung der gesetzlich Krankenversicherten, teilte das ULD am Donnerstag in Kiel mit. Die bisherigen Erfahrungen hätten gezeigt, dass - der Schutz des Sozial- und des Patientengeheimnisses bei den eingeschalteten privaten Anbietern nicht gewährleistet werden kann,
- die Krankenkassen bei Durchführung dieser Maßnahmen mehr Daten als gesetzlich erlaubt erfassen,
- systembedingt eine Diskriminierung von nicht rentablen Patienten möglich ist und
- durch die kassenbezogene Sonderabrechnung eine massive Gefährdung der Datensicherheit bei den IT-Systemen der ambulanten Ärzte erfolgt.
Einschränkung weiterer Rechte kritisiert
Zudem werde mit der HzV neben dem bisherigen System der Kassenärztlichen Vereinigungen ein großer, unkontrollierter und teurer bürokratische Apparat bei der Informationsverarbeitung und der Abrechnung geschaffen, kritisiert der ULD. Im Ergebnis würden nicht nur der Datenschutz und das Patientengeheimnis verletzt. Auch die Behandlungsfreiheit der Ärzte werde unkontrolliert eingeschränkt. Positive medizinische Effekte der Versorgung sind dagegen, so das ULD, bisher nicht nachgewiesen. Thilo Weichert, Leiter des ULD: "Die Realität der hausarztzentrierten Versorgung ist diametral das Gegenteil dessen, was angestrebt wurde: Die Versorgungsqualität wird tendenziell verschlechtert bei zusätzlichen Kosten und einer massiven Gefährdung des Datenschutzes. Der angestrebte höhere Wettbewerb führt nicht zu einer Effektivierung, sondern zu einem informationellen Chaos."
Ärzte und Patienten zum Boykott aufgerufen
Der Hausärzteschaft und den Patienten empfiehlt das ULD, die Möglichkeit der Teilnahme an diesem Versorgungssystem nicht in Anspruch zu nehmen. An die Gesundheitsminister des Landes Schleswig-Holstein sowie des Bundes richtete das ULD die Forderung, die bisher geltende Interimslösung bei der HzV nicht zu verlängern. Die Initiative des ULD hat mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung im Bereich der Telekommunikation (TK) vom 02.03.2010 weitere Nahrung erhalten, wo vom höchsten deutschen Gericht klargestellt wird, dass die für die TK-Verkehrsdaten geregelten Datensicherungsvorkehrungen, hinter denen die der HzV weit zurückbleiben, ungenügend sind. Dem entgegen hat sich die Bundesregierung am 24.02.2010 für einen Gesetzentwurf ausgesprochen, der die Verlängerung der Übergangsfrist um ein weiteres Jahr bis Mitte 2011 vorsieht (vl. "Links zum Thema").
Neuregelung zum Schutz von Sozialdaten gefordert
"Das Mindeste" wäre nach Ansicht von ULD-Chef Weichert, dass die Abwicklung der Datenverarbeitung für Hausärzte in den Händen der Kassenärztlichen Vereinigungen und somit unter dem Schutz des Sozialgeheimnisses verbleibt. Zudem sei es aus Datenschutzsicht überfällig, dass der Gesetzgeber "den Wildwuchs bei der Datenverarbeitung im Bereich des SGB V völlig neu und übersichtlich regelt". Weichert weiter: "Es ist für mich unerklärlich, dass kaum jemand die hausarztzentrierte Versorgung will, dass aber die damit verbundenen Datenschutzverstöße auf dem Rücken der Krankenkassenmitglieder munter fortgeführt werden." Links zum Thema: Mehr Hintergrundinformationen des ULD (extern) Regierung beschließt Entwurf zum GKV-Änderungsgesetz Krankenkassen weiter zu Hausarztverträgen verpflichtet

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